Wie wird gewählt?

Am 15. März 2020, einem Sonntag, finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Stichwahlen (für Bürgermeister*in und Landrät*in bei fehlender Absoluter Mehrheit) finden ggf. zwei Wochen später, am 29. März 2020 statt.

Wer wird eigentlich gewählt? Wieviele Stimmen habe ich? Worauf muss ich achten?

Wir erklären es Ihnen!

Wer wird gewählt?

    • Die Gemeindevertreter*innen für den Bernrieder Gemeinderat
    • Der*Die Bürgermeister*in von Bernried
    • Der Kreistag für den Landkreis Weilheim-Schongau
    • Der*Die Landrät*in für den Landkreis Weilheim-Schongau

Wieviele Stimmen habe ich?

    • Jede*r Wähler*in hat auf dem Wahlzettel grundsätzlich so viele Stimmen, wie es Sitze in einem Gremium gibt. In Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohner*innen können es auch doppelt soviele Stimmen wie Sitze sein. So ist es bei uns in Bernried. (14 Sitze/28 Stimmen).
    • Für den Gemeinderat in Bernried sind das 28 Stimmen.
    • Für den Kreistag im Landkreis Weilheim-Schongau sind das 60 Stimmen.
    • Für die Wahl des Bürgermeisters und des Landrats hat man jeweils eine Stimme.

Wie viele Stimmzettel gibt es?

    • Einen hellgrünen Zettel für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder
    • Einen gelben Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters
    • Einen großen weißen Stimmzettel für die Wahl der Kreisräte.
    • Einen hellblauen Zettel für die Wahl des Landrats

Wie fülle ich den Stimmzettel korrekt aus?

Bürgermeister und Landrat:

    • Am unkomoliziertesten. Hier setzt man ein Kreuz.
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Gemeinderat und Kreistag:

    • Liste ankreuzen: Mit einem Listenkreuz (über der Partei/Gruppierung befindet sich ein einziges Feld für ein Kreuz) werden alle 28 Stimmen für den Gemeinderat bzw. alle 60 Stimmen für den Kreistag nach einer von jeder Liste festgelegten Regel auf die Kandidat*innen der Liste verteilt.

    • Bei einem Listenkreuz für “Bernrieder Liste/Die Grünen” heißt das für die Gemeinderatswahl konkret:  die ersten 7 Kandidat*innen erhalten jeweils 3 und die weiteren 7 Kandidat*innen jeweils 1 Stimme.  Ausnahme sind von Ihnen gestrichenen Kandidat*innen, die sie aus der Liste nicht wählen möchten (einfach durchstreichen, verbleibende Stimmen werden dann von oben nach unten weiter vergeben).
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    • Kumulieren oder “Häufeln”: Stimmen innerhalb eines Wahlvorschlags gezielt vergeben. Will man eine*n Kandidat*in besonders unterstützen, kann man zwei oder höchstens drei Stimmen geben.
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    • Panaschieren oder “Listenübergreifend verteilen”: Stimmen können auf verschiedene Wahlvorschläge/Gruppierungen verteilt werden. So kann man gezielt “seine” Kandidat*innen unterschiedlicher Parteien/Gruppierungen wählen.
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    • Kombination: Erlaubt ist, das Wahlrecht voll auszuschöpfen, also die Liste anzukreuzen, zusätzlich zu kumulieren und zu panaschieren.
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Was muss ich noch beim Ausfüllen beachten?

    • Gesamtstimmenzahl beachten! Die Anzahl der Gemeinde- oder Kreisräte bzw. die Anzahl der zu vergebenen Stimmen steht oben auf dem Wahlzettel (14 Gemeindetäre/28 Stimmen, 60 Kreisräte/60 Stimmen). Wer panaschiert oder häufelt, muss in jedem Fall darauf achten, dass die Gesamtstimmenzahl nicht überschritten wird – sonst ist sein Wahlzettel komplett ungültig.
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    • Mehrfachnennung von Kandidat*innen: Namen können mehrfach auf einer Liste geführt werden, wenn nicht genügend Kandidat*innen für diese Liste zur Wahl stehen. Auch hier darauf achten, dass nur max. 3 Stimmen für diese Kandidat*innen vergeben werden!
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    • Wenn Kumuliert und Panaschiert wurde und noch Stimmen übrig sind, werden diese im Falle eines zusätzlich gesetzten Listenkreuzes, den Kandidat*innen dieses Wahlvorschlags (nach der von der jeweiligen Liste vergebenen Regel) von oben nach unten zugeschrieben, bis die Anzahl der max. zu vergebenen Stimmen erreicht ist.

Infografik
(zur Vergrößerung auf das Bild klicken...)

Quelle: Merkur